Wir bitten euch, diesen Beitrag genau durchzulesen, die hier vom Gesetzgeber angeführten Punkte sind zwingend einzuhalten, die Verantwortung liegt bei den Betreibern der Modellflugzeuge, also bei jedem einzelnen von euch.
Jeder einzelne von euch trägt somit persönlich die volle Verantwortung bzgl. der Einhaltung sämtlicher Vorschriften der Verordnung!
Verstöße gegen die Bestimmungen müssen, um Haftungen zu vermeiden, vom Verein konsequent geahndet werden. Nur wenn alle untenstehenden Bedingungen erfüllt sind, darf bei uns am Platz geflogen werden.
Es bekommen nur diejenigen ab 01.01.2021 eine Starterlaubnis, die den Registrierungsnachweis an uns übermittelt und ihr Modell gekennzeichnet haben.
>> Formular zur Bestätigung der Registrierung<<
Folgendes gilt es ab 31.12.2020 für uns alle einzuhalten:
Vorab: Es ist für den einzelnen Modellsportler nicht so kompliziert, wie es sich vielleicht aufs erste anhört, bis auf einzelne Spezialfälle ausgenommen, welche gerne mit uns besprochen werden können. (z.B. Mitglieder mit Wohnsitz in der Schweiz)
Mit 31.12.2020 tritt die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 für unbemannte Luftfahrzeuge (UL, UA.. Unmanned Aircraft) in Kraft. Damit werden auch die nationalen gesetzlichen Regelungen zu dieser Verordnung für den Modellflug verbindlich.
2 Punkte sind im Wesentlichen beinhaltet und durchzuführen:
- Registrierung
- Kennzeichnung
- (Kenntnisnachweis Zeitnah empfohlen, kann aber auch später gemacht werden.)
Nachfolgend sind die zu befolgenden Schritte aufgelistet:
1. Die Registrierungspflicht
- Die Registrierungspflicht tritt am 31.12.2020 in Kraft.
- Jeder Betreiber eines unbemannten Luftfahrzeuges – also jeder Modellflugpilot (egal welches Fluggerät betrieben wird) – der in Österreich seinen Hauptwohnsitz hat, muss sich selbst bei der Austro Control GmbH. (ACG) registrieren. Das wird ab 31.12.2020 über die Internetseite http://www.dronespace.at unter Registrierung möglich sein und EUR 31,20 kosten.
- Im Zuge der Registrierung (Name, Adresse, usw.) muss auch eine Polizzennummer für eine Haftpflichtversicherung eingegeben werden.
- Für Aero Club – Mitglieder ist das die Versicherungspolizze der Helvetia Versicherung AG – Polizzennummer: 400 112 3142. Diese ist allerdings nur dann gültig, wenn der Mitgliedsbeitrag des ÖAeC ordnungsgemäß im Jahr 2020 bezahlt wurde.
- Die Registrierungsnummer wird per E-Mail zugestellt und ist nicht ident mit der Mitgliedsnummer des ÖAeC. Das Mindestalter für die Registrierung beträgt 18 Jahre; für jüngere Piloten muss der Erziehungsberechtigte (oder eine andere Vertrauensperson) als Betreiber registriert werden.
- Die Registrierung ist innerhalb der europäischen Union für die Dauer von 3 Jahren gültig.
- Diese Registrierungsbestätigung und der Versicherungsnachweis (Aero-Club Ausweis = Sportlizenz wie gehabt, jedoch mit neuer Optik) sind beim Flugbetrieb mitzuführen.
- Für die Korrektheit der personenspezifischen Daten ist der Betreiber verantwortlich.
2. Kennzeichnungspflicht
- Alle UAs (=Flugmodelle) eines Betreibers müssen mit der Registrierungsnummer gekennzeichnet werden.
- Die genaue Ausführung der Beschriftung bleibt dem Betreiber überlassen! (z.B. 5mm Schrifthöhe, auch mit Filzstift, kein feuerfestes Schild erforderlich,….)
(3. Kenntnisnachweis)
- Jeder Betreiber / Pilot eines UAs (Flugmodell) muss Mindestkenntnisse für deren Betrieb nachweisen können. Ab dem Alter von 16 Jahren ist deshalb auf https://www.dronespace.at/drohnenfuehrerschein ein Kenntnisnachweis abzulegen, der aus 40 Fragen besteht, die sich auf 9 Themen verteilen. Das dabei ausgestellte Zertifikat ist beim Flugbetrieb mitzuführen. Kosten dafür werden keine entstehen, allerdings hat der Kenntnisnachweis nur eine Gültigkeit von 5 Jahren und muss danach wieder aufgefrischt werden.
- Jugendliche/Kinder unter 16 Jahren können keinen Kenntnisnachweis ablegen. Sie dürfen den Flugbetrieb nur unter Aufsicht einer mindestens 16- jährigen Person mit abgelegtem Kenntnisnachweis ausüben.
Nochmals, die ersten 2 Schritte sind für alle unsere Mitglieder eigenverantwortlich zwingend durchzuführen und uneingeschränkt einzuhalten!
Flugbetrieb auf unseren Modellflugplätzen ab 31.12.2020 bis 31.12.2022
Seit 1957 gilt in Österreich die maximal erlaubte Flughöhe für Flugmodelle von 150m über Grund. Mit Inkrafttreten der EU-Grundverordnung 2019 / 947 am 31.12.2020 und der Novelle der LVR (vermutlich einige Tage später) wird die maximale Flughöhe auf 120m abgesenkt. Ausgenommen davon sind jene 58 Vereine, die einen rechtsgültigen Bescheid zur Flughöhenüberschreitung besitzen. Im Klartext: In den 2 Jahren der Übergangsfrist ändert sich am Flugbetrieb auf unseren Modellflugplätzen bis auf die erlaubte Flughöhe von nunmehr 120m nichts. Gemeinsam mit dem BMK und der ACG arbeitet der ÖAeC derzeit daran, die 150 m Flughöhe für die bestehenden Modellflugplätze – im Rahmen von Artikel 16 Genehmigungen – wieder zu erlangen. Flughöhenüberschreitungen über 150 m können auch weiterhin beantragt werden (ebenfalls im Rahmen von Artikel 16 Bescheiden). Das Prozedere dazu ist in Ausarbeitung und wird zeitnah bekannt gegeben.
Informationsmedien zu diesem Thema sind hier angeführt:
Quelle der Information:
https://www.prop.at/b876/30-12-2020-aktuelle-informationen-zur-umsetzung-der-eu-vo-2019-947.html
https://www.prop.at/dl1145/Modellflug_Regulativ.pdf (WICHTIGE Infos über den Betrieb der Modellflugzeuge!!!!)
https://www.dronespace.at/eu_regulativ
Mitglieder, die ihren Wohnsitz nicht in Österreich gemeldet haben:
- Die Registrierung ist nur für EU-Bürger vorgesehen.
- EU-Bürger müssen sich dort registrieren, wo ihr Hauptwohnsitz ist.
- Eine langfristige Regelung für Vereinsmitglieder aus der Schweiz ist noch in Ausarbeitung. Temporär dürfen sie am Flugbetrieb teilnehmen, wenn sie sich an die Auflagen und Bedingungen der neuen EU-Verordnung und die Auflagen des Vereins halten.
Ein besonderer Dank geht hier an den MCB Bregenz und an alle, die geholfen haben, die Information zusammenzutragen.
Gemeinsam schaffen wir diese Hürde!
Bei Fragen stehen wir euch gerne zur Verfügung. -> Kontakt